Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in Schruns

· V · BGBl. Nr. 596/1987 · in Kraft seit 1987-12-16

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 1988 eine Notarstelle in Schruns. Der Gründungsakt ist vollständig erledigt; die Notarstelle besteht und unterliegt der Notariatsordnung. Die Verordnung ist als einmaliger Vollzugsakt ohne weitere operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27. November 1987 betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Schruns StF: BGBl. Nr. 596/1987 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 31.10.2017 10002804 NOR11002827 N2198714469R

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Schruns errichtet. 31.10.2017 10002804 NOR12034182 N2198717435R

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz