Deregulierung, aber richtig

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Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 102/1987 · in Kraft seit 1987-03-25

29/02 Internationales Privatrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1987 teilt mit, dass die Niederlande den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht auf Aruba ausgedehnt haben – ein bereits vollzogener Akt. Innerhalb der EU gilt heute die EU-Unterhaltsverordnung (VO 4/2009), die dieses ältere Haager Übereinkommen weitgehend ersetzt. Die Kundmachung ist ein erledigtes historisches Dokument ohne operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen BGBl. Nr. 102/1987 25.03.1987 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. März 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht StF: BGBl. Nr. 102/1987

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung haben die Niederlande gemäß Notifikation vom 13. Juli 1986 den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 444/1977) auf Aruba ausgedehnt. Diese Notifikation ist in bezug auf Österreich am 13. Jänner 1987 wirksam geworden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz