Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz
· V · BGBl. Nr. 392/1987 · in Kraft seit 1987-08-19
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 1988 eine zweite Notarstelle in Schwaz. Der Gründungsakt ist vollständig erledigt; die Notarstelle besteht und unterliegt der Notariatsordnung. Die Verordnung ist als einmaliger Vollzugsakt ohne weitere operative Wirkung.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 31. Juli 1987 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz StF: BGBl. Nr. 392/1987 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 27.10.2017 10002787 NOR11002810 N2198712369T
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Schwaz errichtet. 27.10.2017 10002787 NOR12034180 N2198717433R
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz