Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen

· V · BGBl. Nr. 258/1987 · in Kraft seit 1987-06-26

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 1988 eine Notarstelle in St. Gilgen. Der einmalige Gründungsakt ist seit fast 40 Jahren vollständig erledigt; die Notarstelle besteht und wird durch die Notariatsordnung laufend geregelt. Die Verordnung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 12. Juni 1987 betreffend die Errichtung einer Notarstelle in St. Gilgen StF: BGBl. Nr. 258/1987 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 31.10.2017 10002786 NOR11002809 N2198712368T

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Gilgen errichtet. 31.10.2017 10002786 NOR12034179 N2198717432R

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz