Flagge, Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Zwischenstaatliches Büro für Informatik
· K · BGBl. Nr. 170/1987 · in Kraft seit 1987-05-01
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Zwischenstaatliche Büro für Informatik (IBI) wurde Anfang der 1990er Jahre aufgelöst und existiert nicht mehr. Die Kundmachung schützt Emblem und Flagge einer längst aufgelösten Organisation. Da der Schutzgegenstand weggefallen ist, hat die Kundmachung keine operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und deren Abkürzungen in vier Sprachen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz