Deregulierung, aber richtig

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Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung

· K · BGBl. Nr. 399/1986 · in Kraft seit 1986-07-30

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1986 teilt mit, dass die Niederlande den Geltungsbereich des bilateralen Vollstreckungsabkommens mit Österreich auf Aruba ausgedehnt haben – ein bereits vollzogenes Ereignis. Für Österreich und die Niederlande gilt seit EU-Beitritt Österreichs die Brüssel-Ia-Verordnung (VO 1215/2012); das bilaterale Abkommen ist im EU-Kontext überholt. Die Kundmachung ist als erledigter Einmalakt ohne operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung BGBl. Nr. 399/1986 30.07.1986 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Juli 1986 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes StF: BGBl. Nr. 399/1986

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung der Regierung des Königreiches der Niederlande hat dieses den Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes (BGBl. Nr. 37/1966) mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 auf Aruba ausgedehnt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz