Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 524/1986 · in Kraft seit 2023-07-25

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen ermöglicht Strafvollzug im Heimatstaat. Das dient der Resozialisierung und ist legitime justizielle Zusammenarbeit.

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