Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 524/1986 · in Kraft seit 2023-07-25
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen ermöglicht Strafvollzug im Heimatstaat. Das dient der Resozialisierung und ist legitime justizielle Zusammenarbeit.
Kategorien
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