Deregulierung, aber richtig

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Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahme

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 600/1986 · in Kraft seit 2014-12-23

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahme verpflichtet zur Verfolgung eines schweren Gewaltverbrechens. Ein legitimer und unbestrittener Kern internationaler Strafrechtszusammenarbeit.

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