Emblem – Nordischer Ministerrat
· K · BGBl. Nr. 314/1986 · in Kraft seit 1986-06-20
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Emblem des Nordischen Ministerrates ist das Symbol der aktiven Zusammenarbeit zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden und wird von diesem weiterhin genutzt. Die Kundmachung verhindert, dass das Emblem als österreichische Marke eingetragen wird. Der Nordische Ministerrat besteht weiterhin und die Schutzwirkung ist noch operativ.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte, als Symbol für die offizielle Zusammenarbeit zwischen den nordischen Staaten, nämlich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden, verwendete Emblem des „Nordischen Ministerrates“ in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist. Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. April 1984, BGBl. Nr. 198, betreffend das als Symbol für die offizielle Zusammenarbeit zwischen den nordischen Staaten verwendete Emblem des „Nordischen Ministerrates“ ihre Wirksamkeit. BGBl. Nr. 260/1970, BGBl. Nr. 350/1977, BGBl. Nr. 198/1984 05.09.2023 10002730 NOR12034078 N2198612020T
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz