Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Amtliches Zeichen - Vietnam

· K · BGBl. Nr. 288/1986 · in Kraft seit 1986-06-05

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung schützt das amtliche vietnamesische Qualitätszeichen vor missbräuchlicher Registrierung als österreichische Marke. Vietnam existiert weiterhin als Staat und exportiert Waren auf den internationalen Markt. Solange das Markenschutzgesetz diesen Schutzmechanismus für ausländische amtliche Zeichen vorsieht, hat die Kundmachung operative Wirkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das in der Anlage angeführte vietnamesische amtliche Zeichen zur Kennzeichnung der Qualität vietnamesischer Produkte in zwei Ausführungsformen Anwendung findet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz