Deregulierung, aber richtig

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Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Spanien)

· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 373/1985 · in Kraft seit 1985-10-01

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Zwischen EU-Mitgliedstaaten gilt hierfür unmittelbar die Brüssel-Ia-Verordnung; das bilaterale Abkommen ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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