Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Spanien)
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 373/1985 · in Kraft seit 1985-10-01
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Zwischen EU-Mitgliedstaaten gilt hierfür unmittelbar die Brüssel-Ia-Verordnung; das bilaterale Abkommen ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 24 §§ im Datensatz