Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 321/1985 · in Kraft seit 2024-11-23
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Europäisches Übereinkommen über Anerkennung und Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen schützt Kinder bei grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikten. Legitimer zivilrechtlicher Kinderschutz.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 31 §§ im Datensatz