Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)

· Vertrag – Frankreich · BGBl. Nr. 331/1985 · in Kraft seit 1985-10-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Ergänzungsvertrag mit Frankreich zum Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen. Legitime Strafverfolgungszusammenarbeit auf Basis des Europarat-Übereinkommens; kein bloßes Duplikat unmittelbar geltenden EU-Rechts.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Verpflichtung zur Rechtshilfe nach dem Europäischen Übereinkommen und nach diesem Vertrag besteht auch:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz