Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)
· Vertrag – Frankreich · BGBl. Nr. 331/1985 · in Kraft seit 1985-10-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Ergänzungsvertrag mit Frankreich zum Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen. Legitime Strafverfolgungszusammenarbeit auf Basis des Europarat-Übereinkommens; kein bloßes Duplikat unmittelbar geltenden EU-Rechts.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Verpflichtung zur Rechtshilfe nach dem Europäischen Übereinkommen und nach diesem Vertrag besteht auch:
KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz