Vertrag über Konkursrecht, Ausgleichsrecht und Vergleichsrecht (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 233/1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 612/1986 · in Kraft seit 1986-11-21
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.