Deregulierung, aber richtig

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Emblem, Bezeichnung und Abkürzung, Vignette - Conseil Oléicole International

· K · BGBl. Nr. 506/1985 · in Kraft seit 1985-12-07

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1985 schützt das Emblem des Internationalen Olivenrates vor Markenregistrierung, gestützt auf das Markenschutzgesetz 1970. Dieser Schutz ist heute durch das EU-Markenrecht (Art. 7 Abs. 1 lit. h der Unionsmarkenverordnung) sowie durch die aktualisierte österreichische Markenschutzgesetzgebung und die Pariser Verbandsübereinkunft (Art. 6ter) direkt abgedeckt. Die Kundmachung ist redundant.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen, die Vignette und das Emblem des Conseil Oléicole International von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. April 1970, BGBl. Nr. 145, betreffend Zeichen des Conseil Oléicole International ihre Wirksamkeit.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz