Deregulierung, aber richtig

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Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 104/1984 · in Kraft seit 2021-01-29

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Budapester Vertrag über die Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für Patentverfahren vereinfacht Patentanmeldungen im Biotechnologiebereich weltweit. Ein aktives, praktisch genutztes Verfahrensabkommen.

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