Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 104/1984 · in Kraft seit 2021-01-29
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Budapester Vertrag über die Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für Patentverfahren vereinfacht Patentanmeldungen im Biotechnologiebereich weltweit. Ein aktives, praktisch genutztes Verfahrensabkommen.
Kategorien
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