Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum
· K · BGBl. Nr. 9/1984 · in Kraft seit 1984-01-11
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt Bezeichnungen und Emblem der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) vor Markenregistrierung. OAPI ist als zwischenstaatliche Organisation aktiv und Österreich setzt damit Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft um.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum in zwei Sprachen sowie deren Emblem in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz