Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 547/1983 · in Kraft seit 1991-09-08
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen mit Nordmazedonien dient der geordneten Strafvollstreckung und ist völkerrechtlich sinnvoll.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 37 §§ im Datensatz