Deregulierung, aber richtig

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 547/1983 · in Kraft seit 1991-09-08

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen mit Nordmazedonien dient der geordneten Strafvollstreckung und ist völkerrechtlich sinnvoll.

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