Auslieferung (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 546/1983 · in Kraft seit 1991-09-08
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Auslieferungsvertrag wird mit dem Nachfolgestaat Nordmazedonien weiter angewandt und dient der Strafverfolgung. Er gehört zum legitimen Kernbereich zwischenstaatlicher Rechtshilfe.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 40 §§ im Datensatz