Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 542/1983 · in Kraft seit 1991-09-08

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag über Rechtshilfe in Strafsachen wird mit dem Nachfolgestaat Nordmazedonien (Nicht-EU-Staat) weiter angewandt und dient der zwischenstaatlichen Strafverfolgung. Legitimer Kernbereich völkerrechtlicher Zusammenarbeit.

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