Deregulierung, aber richtig

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Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen (Schweden)

· Vertrag – Schweden · BGBl. Nr. 556/1983 · in Kraft seit 1984-01-01

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Entscheidungen zwischen EU-Staaten regelt die Brüssel-Ia-Verordnung (VO 1215/2012).

Begründung

Das Abkommen von 1984 über Anerkennung und Vollstreckung wird zwischen den EU-Mitgliedstaaten Österreich und Schweden vollständig durch die Brüssel-Ia-Verordnung verdrängt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztEU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Oktober 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 am 1. Jänner 1984 in Kraft. Die Republik Österreich und das Königreich Schweden, von dem Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen zu sichern, sind wie folgt übereinkgekommen (Anm.: richtig: übereingekommen):

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