Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Jugoslawien)
· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 547/1983 · in Kraft seit 1984-01-01
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
9Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag über die Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen ist mit der untergegangenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen und daher überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 37 §§ im Datensatz