Deregulierung, aber richtig

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Jugoslawien)

· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 547/1983 · in Kraft seit 1984-01-01

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
9Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag über die Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen ist mit der untergegangenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen und daher überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

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