Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Schweden)
· Vertrag – Schweden · BGBl. Nr. 555/1983 · in Kraft seit 1984-01-01
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das bilaterale Rechtshilfeabkommen von 1984 ist zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten durch unmittelbar geltendes Unionsrecht überholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztEU-vorgegeben
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Oktober 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 am 1. Jänner 1984 in Kraft. Die Republik Österreich und das Königreich Schweden sind wie folgt übereingekommen: ___________________ *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1957
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz