Deregulierung, aber richtig

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Auslieferungsübereinkommen (Liechtenstein)

· Vertrag – Liechtenstein · BGBl. Nr. 353/1983 · in Kraft seit 1983-09-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens mit Liechtenstein; die Auslieferung folgt rechtsstaatlichen Voraussetzungen und dient einem legitimen Strafverfolgungszweck.

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