Auslieferungsübereinkommen (Liechtenstein)
· Vertrag – Liechtenstein · BGBl. Nr. 353/1983 · in Kraft seit 1983-09-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens mit Liechtenstein; die Auslieferung folgt rechtsstaatlichen Voraussetzungen und dient einem legitimen Strafverfolgungszweck.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz