Auslieferung (Jugoslawien)
· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 546/1983 · in Kraft seit 1984-01-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Auslieferungsvertrag ist mit der nicht mehr bestehenden Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen. Er ist auf neue Grundlagen mit den Nachfolgestaaten bzw. – für EU-Mitglieder – auf den Europäischen Haftbefehl umzustellen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 40 §§ im Datensatz