Deregulierung, aber richtig

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Auslieferung (Jugoslawien)

· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 546/1983 · in Kraft seit 1984-01-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Auslieferungsvertrag ist mit der nicht mehr bestehenden Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen. Er ist auf neue Grundlagen mit den Nachfolgestaaten bzw. – für EU-Mitglieder – auf den Europäischen Haftbefehl umzustellen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 40 §§ im Datensatz