Rechtshilfe in Strafsachen (Jugoslawien)
· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 542/1983 · in Kraft seit 1984-01-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag ist mit der nicht mehr bestehenden Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen. Er sollte durch Instrumente mit den Nachfolgestaaten bzw. – für EU-Nachfolgestaaten – durch EU-Recht ersetzt werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 31 §§ im Datensatz