Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen (Jugoslawien)

· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 542/1983 · in Kraft seit 1984-01-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag ist mit der nicht mehr bestehenden Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen. Er sollte durch Instrumente mit den Nachfolgestaaten bzw. – für EU-Nachfolgestaaten – durch EU-Recht ersetzt werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 31 §§ im Datensatz