Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Auslieferungsübereinkommen - 2. Zusatzprotokoll

· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 297/1983 · in Kraft seit 2025-06-05

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zweite Zusatzprotokoll modernisiert das Europäische Auslieferungsübereinkommen des Europarats und dient der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen. Das ist ein legitimer Kernbereich völkerrechtlicher Zusammenarbeit.

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