Europäisches Auslieferungsübereinkommen - 2. Zusatzprotokoll
· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 297/1983 · in Kraft seit 2025-06-05
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zweite Zusatzprotokoll modernisiert das Europäische Auslieferungsübereinkommen des Europarats und dient der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen. Das ist ein legitimer Kernbereich völkerrechtlicher Zusammenarbeit.
Kategorien
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