Gegenseitiger urheberrechtlicher Schutz (Russische Föderation)
· Vertrag – Russische Föderation · BGBl. Nr. 424/1983 · in Kraft seit 1994-03-09
29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das bilaterale Abkommen ueber den gegenseitigen urheberrechtlichen Schutz wurde 1983 mit der nicht mehr bestehenden UdSSR geschlossen. Der Schutz ist heute durch die multilateralen Vertraege (Berner Uebereinkunft, TRIPS), denen beide Staaten angehoeren, umfassend gewaehrleistet; das bilaterale Abkommen ist ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz