Deregulierung, aber richtig

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 547/1983 · in Kraft seit 1991-10-08

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag regelt die wechselseitige Vollziehung strafgerichtlicher Entscheidungen; ein legitimer Kernbereich zwischenstaatlicher Justizkooperation, der durch EU-Recht ergänzt, aber nicht vollständig verdrängt wird.

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