Deregulierung, aber richtig

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Slowenien)

· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 547/1983 · in Kraft seit 1993-11-01

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag über die wechselseitige Vollziehung strafgerichtlicher Entscheidungen (fortgeführt mit Slowenien). Legitime Strafrechtskooperation, heute weitgehend vom Unionsrecht überlagert.

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