Deregulierung, aber richtig

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Auslieferung (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 546/1983 · in Kraft seit 1991-10-08

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Auslieferungsvertrag dient der Strafverfolgung. Innerhalb der EU wird die Auslieferung weitgehend durch den Europäischen Haftbefehl ersetzt, der Vertrag bleibt jedoch subsidiäre Grundlage und beschränkt keine inländische Freiheit.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auslieferungspflicht Artikel 1 Die Vertragsstaaten verpflichten sich, einander auf Ersuchen nach den nachstehenden Vorschriften und Bedingungen Personen auszuliefern, die im ersuchenden Staat wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verfolgt oder zur Vollstreckung einer gerichtlichen Strafe oder vorbeugenden Maßnahme gesucht werden.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 40 §§ im Datensatz