Deregulierung, aber richtig

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Auslieferung (Slowenien)

· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 546/1983 · in Kraft seit 1993-11-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Auslieferungsvertrag (ursprünglich mit Jugoslawien, fortgeführt mit Slowenien). Legitimer Zweck der Strafverfolgung; innerhalb der EU durch den Europäischen Haftbefehl überlagert.

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