Rechtshilfe in Strafsachen (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 542/1983 · in Kraft seit 1993-11-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen (ursprünglich mit Jugoslawien, fortgeführt mit Slowenien). Legitime justizielle Zusammenarbeit; innerhalb der EU heute vom Unionsrecht überlagert.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 31 §§ im Datensatz