Deregulierung, aber richtig

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Gegenseitiger urheberrechtlicher Schutz (UdSSR)

· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 424/1983 · in Kraft seit 1983-10-01

29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Urheberrechtsabkommen mit der untergegangenen UdSSR; der Vertragsstaat existiert nicht mehr, der Schutz ist heute durch multilaterale Konventionen gesichert.

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Überholt / gegenstandslos

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