Gegenseitiger urheberrechtlicher Schutz (UdSSR)
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 424/1983 · in Kraft seit 1983-10-01
29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Urheberrechtsabkommen mit der untergegangenen UdSSR; der Vertragsstaat existiert nicht mehr, der Schutz ist heute durch multilaterale Konventionen gesichert.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz