Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen – Zusatzprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 296/1983 · in Kraft seit 2018-12-28
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen erweitert die justizielle Zusammenarbeit. Ein legitimer Kern völkerrechtlicher Rechtshilfe.
Kategorien
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