Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Arab Satellite Communications Organisation
· K · BGBl. Nr. 625/1983 · in Kraft seit 1983-12-24
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt Bezeichnungen und Emblem der Arab Satellite Communications Organization (ARABSAT) vor Markenregistrierung gemäß Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft. ARABSAT ist als zwischenstaatliche Organisation weiterhin aktiv.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der „Arab Satellite Communications Organization“ in englischer und in arabischer Sprache sowie deren Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz