Deregulierung, aber richtig

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Bezeichnungen, Abkürzung der Bezeichnungen und Emblem der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten (INTELSAT)

· K · BGBl. Nr. 493/1983 · in Kraft seit 1983-10-08

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützte die Zeichen von INTELSAT als zwischenstaatliche Organisation. INTELSAT wurde 2001 vollständig privatisiert und ist seither ein kommerzielles Unternehmen; damit entfiel die Grundlage für den Schutz nach Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft, der ausschließlich zwischenstaatlichen Organisationen zusteht.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten in drei Sprachen, die Abkürzung der Bezeichnungen sowie das Emblem dieser Organisation von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. BGBl. Nr. 260/1970, BGBl. Nr. 350/1977 11.09.2025 10002605 NOR12033071 N2198311988T

KI-Analyse · 2026-07-28 · 3 §§ im Datensatz