Rechtshilfe in Strafsachen (BR Jugoslawien)
· Vertrag – BR Jugoslawien · BGBl. Nr. 542/1983 · in Kraft seit 1992-04-28
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit der nicht mehr existierenden SFR Jugoslawien; die Vertragspartei ist untergegangen. Als Instrument mit einem verschwundenen Staat ist er überholt und mit den Nachfolgestaaten neu zu regeln.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 31 §§ im Datensatz