Auslieferung (BR Jugoslawien)
· Vertrag – BR Jugoslawien · BGBl. Nr. 546/1983 · in Kraft seit 1992-04-28
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Auslieferungsvertrag mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, einem nicht mehr existierenden Staat. Der Vertrag sollte mit den tatsächlichen Nachfolgestaaten bzw. über EU-Instrumente neu geordnet werden; in seiner jetzigen Form ist er überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 40 §§ im Datensatz