Gewerblicher Rechtsschutz - Rechtsschutz gewerblichen Eigentums (UdSSR)
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 194/1982 · in Kraft seit 1982-01-12
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen mit der nicht mehr existierenden UdSSR ueber den gewerblichen Rechtsschutz; der Vertragspartner ist untergegangen und der Gegenstand ist heute durch multilaterale Abkommen (u.a. TRIPS) gedeckt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
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