Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 335/1982 · in Kraft seit 1982-08-06

29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Übereinkommen über die Verbreitung satellitenübertragener programmtragender Signale schützt vor unbefugter Signalverbreitung. Legitimer Schutz von Rechteinhabern im internationalen Rahmen.

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