Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 294/1982 · in Kraft seit 1982-08-21
29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Übereinkommen zum Schutz der Tonträgerhersteller gegen unerlaubte Vervielfältigung dient dem legitimen internationalen Schutz geistigen Eigentums.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz