Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 294/1982 · in Kraft seit 1982-08-21

29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Übereinkommen zum Schutz der Tonträgerhersteller gegen unerlaubte Vervielfältigung dient dem legitimen internationalen Schutz geistigen Eigentums.

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