Welturheberrechtsabkommen (Pariser Fassung)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 293/1982 · in Kraft seit 1982-08-14
29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Welturheberrechtsabkommen (Pariser Fassung) ist durch nahezu universelle Berne- und TRIPS-Mitgliedschaft praktisch überlagert, bleibt aber als völkerrechtlicher Auffangschutz in Kraft. Eine Kündigung brächte keinen Freiheitsgewinn.
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