Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 190/1982 · in Kraft seit 2024-07-31

29/03 Zivilprozess · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe erleichtert den Zugang zum Recht über Grenzen hinweg. Reine Verfahrenserleichterung.

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