Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 190/1982 · in Kraft seit 2024-07-31
29/03 Zivilprozess · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe erleichtert den Zugang zum Recht über Grenzen hinweg. Reine Verfahrenserleichterung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz