Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 239/1982 · in Kraft seit 2015-06-16

29/14 Beglaubigung ausländischer Urkunden (Befreiung) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung baut Formalitäten im grenzüberschreitenden Urkundenverkehr ab. Es reduziert Bürokratie und erweitert eher Freiheit.

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