Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 239/1982 · in Kraft seit 2015-06-16
29/14 Beglaubigung ausländischer Urkunden (Befreiung) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung baut Formalitäten im grenzüberschreitenden Urkundenverkehr ab. Es reduziert Bürokratie und erweitert eher Freiheit.
Kategorien
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