Deregulierung, aber richtig

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Gewerblicher Rechtsschutz - Rechtsschutz gewerblichen Eigentums (Tadschikistan)

· Vertrag – Tadschikistan · BGBl. Nr. 194/1982 · in Kraft seit 1991-09-09

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Urspruenglich mit der UdSSR geschlossenes Abkommen ueber den Schutz gewerblichen Eigentums, das mit Tadschikistan (Nicht-EU) weiter angewendet wird. Es foerdert Kooperation im gewerblichen Rechtsschutz und beschraenkt keine inlaendische Freiheit.

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