Deregulierung, aber richtig

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Amtliches Zeichen - Brasilien

· K · BGBl. Nr. 50/1982 · in Kraft seit 1982-02-12

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Kundmachung schützt das brasilianische amtliche Qualitätszeichen für Kaffee im österreichischen Markenrecht gemäß Art. 6 der Pariser Verbandsübereinkunft. Brasilien ist Mitglied der Übereinkunft und hat den Schutz beantragt; Österreich ist zur Umsetzung verpflichtet.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das in der Anlage angeführte brasilianische amtliche Zeichen zur Kennzeichnung von Qualität und Herkunft brasilianischen Kaffees Anwendung findet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz