Deregulierung, aber richtig

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Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 75/1981 · in Kraft seit 1993-01-01

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Herkunftsschutz (VO (EU) Nr. 1151/2012 u.a.); der Schutz von Ursprungsbezeichnungen zwischen EU-Mitgliedstaaten ist unionsrechtlich geregelt.

Begründung

Bilateraler Vertrag mit der nicht mehr bestehenden Tschechoslowakei ueber den Schutz von Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen; dieser Gegenstand ist zwischen den heutigen EU-Mitgliedern Oesterreich und Tschechien durch das unmittelbar geltende EU-Herkunftsschutzrecht ueberlagert (vgl. EuGH C-216/01). Der Altvertrag ist ueberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

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