Auslieferungsvertrag - Ausdehnung (Vereinigtes Königreich)
· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. Nr. 125/1981 · in Kraft seit 1981-04-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung dokumentiert die Anerkennung des österreichisch-britischen Auslieferungsvertrags durch die Bahamas nach deren Unabhängigkeit. Auslieferungsabkommen sind ein legitimes Instrument zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung und dienen dem Schutz vor ernsthafter Kriminalität. Ohne ein neueres bilaterales Abkommen bleibt dieser Vertrag der einzige formelle Rechtsrahmen.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten NASSAU, Bahamas, 23. August 1978 Exzellenz, Ich beehre mich, auf die an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete Notifikation vom 10. Juli 1973 Bezug zu nehmen, womit die Regierung des Commonwealth der Bahamas im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung bestehender Rechtsbeziehungen wünschenswert ist und daß sie nach Völkerrecht verpflichtet ist, ihre Vertragspflichten zu erfüllen, anerkannt hat, daß viele Rechte und Pflichten der Regierung des Vereinigten Königreiches hinsichtlich der ehemaligen Kolonie der Bahamas zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit gemäß Völkergewohnheitsrecht auf das Commonwealth der Bahamas übergegangen sind; da aber anzunehmen ist, daß auf Grund des Völkergewohnheitsrechtes bestimmte Verträge zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit des Commonwealth der Bahamas außer Kraft getreten sein könnten, ist es notwendig erschienen, jeden Vertrag einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Regierung des Commonwealth der Bahamas hat weiters vorgeschlagen, daß sie nach Abschluß dieser Überprüfung mitteilen werde, welche der Verträge, die nach Völkergewohnheitsrecht außer Kraft getreten sein könnten, die Regierung
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz