Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Dänemark)
· Vertrag – Dänemark · BGBl. Nr. 41/1981 · in Kraft seit 1981-04-01
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Vertrag zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs in buergerlichen Rechtssachen mit Daenemark; wegen des daenischen Opt-outs im Bereich der EU-Ziviljustiz bleibt die bilaterale Grundlage weiterhin relevant.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Jänner 1981 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 2 am 1. April 1981 in Kraft. Die Vertragsstaaten sind übereingekommen wie folgt: _________________ *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1957
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz