Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Dänemark)

· Vertrag – Dänemark · BGBl. Nr. 41/1981 · in Kraft seit 1981-04-01

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs in buergerlichen Rechtssachen mit Daenemark; wegen des daenischen Opt-outs im Bereich der EU-Ziviljustiz bleibt die bilaterale Grundlage weiterhin relevant.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Jänner 1981 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 2 am 1. April 1981 in Kraft. Die Vertragsstaaten sind übereingekommen wie folgt: _________________ *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1957

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz